Liebe Stellenmeldende, liebe Job-Editor*innen,
in letzter Zeit wird häufiger um Überarbeitungen von gemeldeten Stellen wegen einer Fristverlängerung gebeten. Grundsätzlich ist eine Überarbeitung der bereits gemeldeten Stellen möglich und dies haben wir früher auch für Sie übernommen. Durch die Häufung der Anfragen und gesammelte Erfahrungen empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Bitte melden Sie Stelle mit einer verlängerten Frist erneut.
Setzen Sie der Stellenbeschreibung das Wort Fristverlängerung voran und ergänzen Sie dann möglichst identisch die Angaben zur Stellenbeschreibung, z.B. Fristverlängerung: Leitung Haushalt und betriebliches Controlling, E 11 TV-L, unbefristet, Vollzeit
Der Hinweis Fristverlängerung lässt uns bei der Freischaltung nach der bereits veröffentlichten Stelle suchen, um diese ggf. vorzeitig zu archivieren und Dubletten zu vermeiden. Dabei helfen uns Ihre Angaben zur Stellenbeschreibung! Die Angabe einer Fristverlängerung hilft zudem bei statistischen Auswertungen zum Stellenmarkt, die aktuelle Situation und ggf. Entwicklungen besser nachvollziehen zu können.
Eine zusätzliche E-Mail mit dem Hinweis auf eine Fristverlängerung ist für uns dann nicht mehr notwendig.
Die Vorteile für Sie sind. Erneut
- erscheint die Stelle oben ins unserer Stellenliste.
- wird sie über unsere Social-Media-Kanäle (
Twitter, Mastodon) veröffentlicht. - wird die Stelle über den RSS-Feed an die Abonnenten verteilt.
Und statt aufwendigerem E-Mail-Verkehr und damit verbundenen Verzögerungen, kann die Stelle schnell und unkompliziert veröffentlicht werden. Eine redaktionelle Prüfung wird dennoch durchgeführt.
[Akutalisiert: 18.08.2023]